Nach einer kleinen Zusatzrunde im Ständerat hat der Nationalrat mit 97 zu 72 Stimmen der Sicherheit auf Fussgängerstreifen zugestimmt. Der Gesetzestext in „Via sicura“ lautet: Art 6a 1bis „Der Bund erlässt in Zusammenarbeit mit den Kantonen bauliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen.“



In der Schweiz sterben weit mehr Menschen auf Fussgängerstreifen als in andern europäischen Ländern. Dies hat zum Beispiel mit der schlechten Sicht bei den Fussgängerstreifen selbst, fehlenden Mittelinseln oder auch schlechter Signalisation zu tun. Im letzten Jahr sind auf Schweizer Fussgängerstreifen 28 Menschen ums Leben gekommen. Spezialisten glauben, dass mit baulichen Massnahmen diese Zahl mindestens halbiert werden kann.

Artikel in der Berner Zeitung vom 1. Juni 2012

News-Sendung von TeleBärn vom 31. Mai 2012 (timcode: 13'00")

Pressemitteilung bfu vom 31. Mai 2012